Wahlen & eidg. Abstimmungen
Informationen
- Datum
- 25. November 2018
- Lokalität
- Turnhalle Wiler
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" (Hornkuh-Initiative
- Ergebnis
- Ja
- Beschreibung
Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.
- Formulierung
- Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.
Vorlagen
Vorlage
84
61
- Leer
- 5
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 335
- Stimmbeteiligung
- 43.28
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
20181125103313617.pdf (PDF, 619.48 kB) | Download | 0 | 20181125103313617.pdf |
2. Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative)
- Ergebnis
- Nein
- Beschreibung
Die Selbstbestimmungsinitiative will Konflikte zwischen der Bundesverfassung und internationalen Verträgen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auf neue Art lösen. Und zwar so: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einem abgeschlossenen internationalen Vertrag, so geht die Bundesverfassung mit dem Text der Initiative dem Vertrag vor (ausser bei sogenannt zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie z. B. das Folterverbot). Dann muss der internationale Vertrag mit den beteiligten Staaten neu verhandelt werden, und wenn dies nicht gelingt, soll er gekündigt werden. Wenn es heute einen solchen Konflikt gibt, dann sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen. Meistens gibt es eine Gesetzänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
64
84
- Leer
- 2
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 335
- Stimmbeteiligung
- 43.28
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
20181125103318545.pdf (PDF, 614.4 kB) | Download | 0 | 20181125103318545.pdf |
3. Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
- Ergebnis
- Ja
- Beschreibung
Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungs rechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
105
41
- Leer
- 4
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 336
- Stimmbeteiligung
- 43.28
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Name | |||
---|---|---|---|
20181125103322815.pdf (PDF, 636.48 kB) | Download | 0 | 20181125103322815.pdf |
Kommunale Wahlen
Verfassungratswahl
Beschreibung
Wie der Grosse Rat zählt der Verfassungsrat 130 Mitglieder. Der Verfassungsrat hat hingegen keine Suppleanten. Diese 130 Sitze werden auf die Bezirke im Verhältnis ihrer Schweizer Bevölkerung aufgeteilt (Stichtag 31.12.2016).
Der Bezirk Leuk hat Anrecht auf 5 Verfassungräte.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 335
- Stimmbeteiligung
- 41
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Legislative
Name | |||
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20181125105722056.pdf (PDF, 469.04 kB) | Download | 0 | 20181125105722056.pdf |
20181125105804124.pdf (PDF, 809.74 kB) | Download | 1 | 20181125105804124.pdf |