ERINNERUNG; Umsetzung Vergandungsreglement bis 15.08.2024

3. Juli 2024
Umsetzung Vergandungsreglement bis 15.08.2024

Aufgrund des aufgehenden Graswuchs auf dem Gebiet der Gemeinde Guttet-Feschel, welcher weder geerntet noch entfernt wird, wurde im Jahr 2008 ein Vergandungsreglement verabschiedet. Dieses besagt, dass alle Parzellen im Perimeter (siehe Anhang) bis zum 15.08. eines jeden Jahres mindestens einmal genutzt (mähen, abweiden) werden müssen.

Die Gemeindeverantwortlichen weisen hiermit darauf hin, dass zusammen mit der Ackerbaustelle nach Mitte August die entsprechenden Kontrollen durchgeführt und die Sanktionen gemäss Reglement (siehe Anhang) umgesetzt werden.

Helfen Sie also mit, insbesondere in der aktuellen Trockenperiode, die Brandgefahr auf unserem Gemeindegebiet zu mindern und setzten Sie die geforderten Massnahmen fristgerecht um.

Zugehörige Objekte

Name
Vergandungsreglement homologiert 25.06.08 (PDF, 38.35 kB) Download 0 Vergandungsreglement homologiert 25.06.08
Vergandungsperimeter (PDF, 3.43 MB) Download 1 Vergandungsperimeter