Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urne Turnhalle:
- Samstag: keine Urnenöffnung
- Sonntag, 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und stecken Sie die Lasche ein (kein Zukleben erforderlich).
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren, unfrankiert= ungültig) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmkuvert vor der Kanzlei in den Gemeindebriefkasten eingeworfen wird