Grundsätzlich gewährt der Kanton à fond perdu-Beiträge von sechs Prozent der Investitonskosten, höchstens aber CHF 25'000.00 pro Gesuchsdossier an natürliche Personen.
Innerhalb von alten Dorfteilen werden bei Renovationen oder bei Kauf und Renovation à fonds perdu-Beiträge von zehn Prozent der Investitionskosten, höchstens aber CHF 50'000.00 pro Gesuchsdossier an natürliche Personen gewährt.
Zinsgünstige oder zinslose Darlehen werden mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren ausschliesslich an juristische Personen gewährt.
Zweitwohnungen sind von der Wohnbauhilfe ausgeschlossen.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name
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